Urlaub für Alleinerziehende 2025
- Feriencamps
Beschreibung
Die Kinderfreunde OÖ. und die Freizeit GmbH der OÖ Kinderfreunde führen seit beinahe 100 Jahren Erholungsaufenthalte für Kinder durch. Seit vielen Jahren werden Familientherapeutische
Erholungsaktionen und Erholungsaktionen für Kinder auch im Auftrag des Landes OÖ, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes OÖ durchgeführt. Die Urlaube für Alleinerzieherinnen & Alleinerzieher und deren Kinder ist ein weiteres Angebot für Familien.
Zielsetzung
Ziel ist es, ein Familienangebot speziell für die Bedürfnisse und Lebenssituation von Alleinerzieherinnen & Alleinerziehern zu schaffen.
Im Mittelpunkt des Urlaubs steht die Erholung. Die Kinder sollen den Urlaub als entspannend erleben und mit ihren Müttern bzw. ihren Vätern Zeit verbringen können, die frei von Alltagsaufgaben und –schwierigkeiten ist.
Zielgruppe
Alleinerziehende Frauen/Männer ab 18 Jahren, die mit ihrem Kind/ihren Kindern alleine leben und die nur über ein geringes Familieneinkommen* verfügen. Bei den Kindern ist ein Höchstalter von 12 Jahren festgelegt. Für bis zu 10 Familien ist eine Teilnahme möglich. Familien, bei denen eine Maßnahme der Erziehungshilfe besteht oder die sich in einer ambulanten oder stationären psychosozialen Einrichtung befinden, können leider nicht teilnehmen.
*Als Familieneinkommen bzw. monatliches Gesamtnettoeinkommen der Familie gilt der Gesamtbetrag der durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkünfte (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) der Alleinerziehenden sowie sonstige Bezüge, Beihilfen und Pensionen wie z.B.: Kinderbetreuungsgeld, Karenzurlaubsgeld, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen, AMFG-Beihilfen, Krankengeld, Unterhalt bzw. Alimente, Sozialhilfe, Studienbeihilfe, Wochengeld.
Nicht zu den Einkünften zählen Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Pflegegeld. Folgende Verdienstgrenzen sind einzuhalten:
- Alleinerziehende mit 1 Kind: € 1900,- netto (pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um € 500,-)
- Alleinerziehende mit 2 Kindern: € 2400,- netto
- Alleinerziehende mit 3 Kindern: € 2900,- netto
Kosten
Die Kosten für den Aufenthalt übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe des Landes OÖ. Der Selbstbehalt beträgt für die ganze Familie € 50,-. Inbegriffen im Aufenthalt sind Vollpension, Kinderbetreuung und zwei Familien-Halbtagesausflüge (nur bei Teilnahme von mindestens 6 Familien).
Persönliche Kosten die eventuell noch anfallen: Getränke im Haus, eventuelle Eintritte bei den Ausflügen, An- und Abreise.
Unterkunft
Für diese Familienurlaube wurde das Kinder- und Familienfreizeitzentrum Mühl-fun-viertel im Böhmerwald gewählt. Informationen zum Mühl-fun-viertel in Klaffer am Hochficht finden sie unter www.muehlfunviertel.at.
Betreuung
Die Betreuung der Kinder während der Kinderbetreuungszeiten erfolgt durch erfahrene und qualifizierte PädagogInnen für Kinder im Alter von 3 - 12 Jahren. Die Kinderbetreuung findet am Vormittag und Nachmittag für jeweils 2 Stunden statt, jedoch können diese Zeiten abhängig von Programminhalt und Wetterlage variieren. Am An - & Abreisetag und an Tagen mit Familien-Halbtagesausflügen erfolgt keine Kinderbetreuung.
An-/Abreise
Die An- und Abreise zum Urlaubsort ist von den teilnehmenden Familien selbst zu organisieren und auf eigene Kosten durchzuführen.
- Frauen ab 18 Jahren bzw.
- Männer ab 18 Jahren,
- die alleine mit einem Kind oder mehreren Kindern,
- zwischen 0 und 12 Jahren,
- in einem gemeinsamen Haushalt in OÖ leben und
- keine aktuelle Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe des Landes OÖ oder andere ambulante oder stationäre psychosoziale Einrichtungen erhalten.
- Die Einkommensgrenze (lt. Anmeldebedingungen) darf nicht überschritten werden.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch einen vollständig ausgefüllten „Antrag auf Teilnahme bei Urlaub für Alleinerzieherinnen bzw. Urlaub für Alleinerzieher“.
Der Antrag ist erhältlich unter:
Freizeit GmbH der OÖ Kinderfreunde
Europaplatz 4, 4020 Linz, aida.gabauer@kinderfreunde-ooe.at
Tel: 0732 / 77 30 11 - 27
Zur Berechnung des Familieneinkommens müssen folgende Einkommensnachweise beigefügt werden:
- Lohnzettel der letzten 3 Monate, Einkommenssteuerbescheid oder Einheitswertbescheid
- Pensions- bzw. Rentenbestätigung
- Bestätigung über Kinderbetreuungsgeld, Karenzurlaubsgeld, Arbeitslosen-, Notstandshilfe-, Sozialhilfeunterstützung, Studienbeihilfe, Wochengeld und sonstige Beihilfen und Bezüge.
- Nachweis über Unterhalt bzw. Alimente
Zu beachten:
Angebotene Aufenthalte können bis zu 4 Wochen vor Beginn des Urlaubs wegen zu geringer Teilnehmer/innen-Zahl seitens der Kinder- und Jugendhilfe des Landes OÖ abgesagt werden. Ab einer Mindestzahl von sieben Familien findet der Urlaub statt. Wenn eine Familie innerhalb der letzten vier Wochen vor Antritt ihren Aufenthalt storniert, ist von dieser Familie eine Stornogebühr von € 50,- zu bezahlen. Der Selbstbehalt muss spätestens 4 Wochen vor Urlaubsbeginn beglichen sein, ansonsten betrachtet die Freizeit GmbH der OÖ Kinderfreunde die Anmeldung als gegenstandslos und vergeben den Platz neu.