Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ferienaktion der Kinderfreunde Niederösterreich (AGB)

Anmeldung

Die bindende Anmeldung muss schriftlich per Mail oder über unsere Webseite erfolgen, gleichzeitig ist eine Anzahlung von € 150,- sofort zu entrichten. Die noch verbleibenden Restkosten sind bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts zu bezahlen. Bei kurzfristiger Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Aufenthaltsbeginn sind die Gesamtkosten unmittelbar zu entrichten. Eine Teilnahme am Ferienaufenthalt ist nur nach Bezahlung der gesamten Aufenthaltskosten möglich. 
Für Nicht-Mitglieder erhöht sich der angegebene Betrag um € 35,00 pro Anmeldung. Der Aufpreis entfällt, wenn Sie mit Ihrer Familie die Jahresmitgliedschaft um € 28,00 bei den Kinderfreunden erwerben. 
Buchungen bis 30.04.2023 erhalten zudem einen Frühbucherrabatt von € 8,00. 
Bei Vermittlung von anderen Veranstaltern bzw. anderen Dienstleistern gelten deren Bedingungen als Vertragsbestandteil.   

Stornobedingungen

Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Turnusbeginn, wird die Anzahlung für geleistete Vorarbeiten einbehalten. Danach werden 75% des gesamten Kostenbeitrages als Stornogebühr in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb der letzten 3 Tage vor der Anreise bzw. bei Nichterscheinen am Anreisetag werden 100% des Kostenbeitrages verrechnet. Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen! Der Abschluss einer Reisestorno- u. Rücktrittsversicherung wird empfohlen. Die Kinderfreunde behalten sich das Recht vor, Turnusse oder Zusatzangebote kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die gesamten Reisekosten erstattet.

Betreuung

Die Betreuung erfolgt in Kleingruppen von 10 bis 15 Kindern und Jugendlichen durch ehrenamtliche, verständnisvolle Mitarbeiter*innen. Unsere Teamleiter*innen und Betreuer*innen werden in mehreren Seminaren und praktischen Schulungen auf ihre Tätigkeit gewissenhaft vorbereitet, sodass in den Feriencamps eine professionelle Betreuung gewährleistet ist. Dabei orientieren wir uns an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder und Jugendlichen. Unsere Ferienaktivitäten sind immer ein Gemeinschaftserlebnis und fördern so die sozialen Kontakte untereinander. Gefährdende Gegenstände (Messer, waffenähnliches, usw.), die mitgebracht oder vor Ort gekauft werden, sind verboten und werden von den Betreuer*innen eingesammelt und einbehalten.

Wer hilft beim Zahlen?

Informieren Sie sich - einige Betriebsräte, Gemeinden, Krankenkassen, Gewerkschaften, Sozial- oder Jugendämter und Zusatzversicherungen gewähren eine Förderung zu den Erholungsaufenthalten.

An- und Abreise 

Die An- und Abreise bei Campaufenthalten, die von den Kinderfreunde Niederösterreich durchgeführt werden, erfolgen mit Bahn oder Bus. Ab dem jeweiligen Treffpunkt, der rechtzeitig bekannt gegeben wird, werden die Kinder von uns betreut. Eine Rückvergütung der Fahrtkosten bei Nichtkonsumierung ist nicht möglich. Für Auslandsreisen benötigt das Kind einen eigenen, gültigen Reisepass.

Programminhalte 

Die in den Texten enthaltenen Programmpunkte entsprechen unverbindlichen Programmvorschlägen. Programmpunkte sind von Witterung, situationsbedingten Gegebenheiten, Kinderwünsche etc. abhängig. Nur preislich inkludierte Programmpunkte sind fix im Programm eingeplant.

Frühzeitige Abreise 

Bei frühzeitiger Abreise aus dem Feriencamp (beispielsweise bei Heimweh, Krankheit), bzw. bei Abbruch der Betreuung auf Wunsch des/r Erziehungsberechtigten (nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich) oder pädagogischen Gründen, die eine Betreuung nach den Qualitätsrichtlinien der Kinderfreunde Niederösterreich nicht mehr möglich machen, werden keine Kosten rückerstattet. Der/Die Erziehungsberechtigte/n verpflichten sich für die Abholung ihres Kindes in allen oben genannten Fällen. Ist dies nicht möglich, werden das Kind bzw. die Kinder auf Kosten der Erziehungsberechtigten betreut heimgebracht. Die Fahrtkosten wie Zugticket, Kilometergeld und anfallende Kosten der notwendigen Begleitperson/en sind von der/den Erziehungsberechtigten zu tragen.

Gesundheit 

Der Gesundheitsbogen ist vollständig ausgefüllt mit den Anmeldeunterlagen an das Ferienbüro zu retournieren. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben lehnen die Kinderfreunde jede Verantwortung ab, und behalten sich das Recht vor, bei auftretenden Missständen während des Ferienaufenthaltes, den Aufenthalt für das betreffende Kind bzw. Jugendlichen abzubrechen. Für die Verabreichung von Medikamenten während des Ferienaufenthaltes ist unbedingt eine ärztliche Verordnung notwendig, diese muss vor Turnusbeginn im Ferienbüro abgegeben bzw. zur Abfahrt mitgenommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Sinne der Gesundheit der Kinder und um Komplikationen zu vermeiden, die Kopie der Impfkarte sowie die E-Card beizulegen ist. Die Kinderfreunde übernehmen keinerlei Haftung für fehlende Impfkartenkopien. Erforderlichenfalls wird den Kinderfreunden gestattet, dass dringend ärztliche Impfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen, einschließlich dringender Operationen vorzunehmen und zu veranlassen sind. Falls im Programm vorgesehen, erfolgt die Erteilung der Badeerlaubnis durch die Campanmeldung.

Sachbeschädigung

Sachbeschädigungen durch Teilnehmer*innen müssen von den Erziehungsberechtigten beglichen werden.

Handynutzung

Kinderferien heißt bei den Kinderfreunden Kinderurlaub ohne Handy! Bringt Ihr Kind dennoch ein Handy mit, wird dieses von der Turnusleitung abgesammelt und verwahrt. Ihr Kind bekommt das Handy gerne zu vereinbarten Telefonzeiten ausgehändigt. In unseren Ferienturnussen gibt es ein Diensthandy – die Telefonnummer wird bei den Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollte es erforderlich sein, werden Sie selbstverständlich auch von unserer Campleitung kontaktiert. Solange Sie nichts von uns hören, ist soweit alles in Ordnung und Ihrem Kind geht es ausgezeichnet! Bitte vertrauen Sie uns diesbezüglich und haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, da sie für alle Beteiligten - vor allem für Ihre Kinder - außerordentlich sinnvoll und leider mittlerweile auch absolut notwendig geworden ist!

Foto bzw. Filmaufnahmen 

Die Unterzeichnung der Vertragsvereinbarung, gilt als Einverständniserklärung, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen am Camp für Werbeprodukte der Kinderfreunde (Ferienkataloge, Flugblätter, Plakate, Internetauftritt, Inserate, Werbespotts, DVDs und Videos, etc.), verwendet werden dürfen.