Allein mit dem Kind

Sorgerecht, Alimente-Unterhalt, ...                                                                                                                                                                                                                     

SORGERECHT
ELTERNBERATUNG
VATERSCHAFT
ALIMENTE/UNTERHALT
KONTAKTRECHT
MEDIATION
ANGEBOTE FÜR ALLEINERZIEHENDE
HILFE BEIM WOHNUNGSPROBLEM

 

SORGERECHT - OBSORGE

Mit dem Begriff Obsorge sind die elterlichen Rechte und Pflichten (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens) gegenüber dem minderjährigen Kind gemeint.
Mit der Obsorge sind beide Elternteile betraut, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind oder ab dem Zeitpunkt der Eheschließung, wenn sie nach der Geburt heiraten. 
Unverheiratete Eltern können nach der Geburt des Kindes direkt beim Standesamt, oder bei Gericht, die gemeinsame Obsorge beantragen.
Auch der nicht mit der Obsorge betraute Elternteil eines unehelichen Kindes, kann bei Gericht einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen und diesem Antrag ist seitens des Gerichtes zu entsprechen, wenn die gemeinsame Obsorge nach den Erfahrungen in einer gerichtlich festgelegten Zeit, dem Kindeswohl entspricht.
Wenn das Gericht eine Regelung auf Änderung der Obsorge trifft, dann hat der Elternteil der bisher mit der Obsorge unehelicher Kinder betraut war, kein Vetorecht mehr.
Österreichweit steht allen Bezirksgerichten die Familiengerichtshilfe zur Verfügung. Familiengerichte wird eine mit PsychologInnen und SozialarbeiterInnen besetzte Stelle der Justiz zur Seite gestellt, die sie in kindschaftsrechtlichen Verfahren unterstützen. Weiters besteht auch die Möglichkeit, in konfliktbeladenen Familien durch ein sogenanntes „Clearing“ zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Weitere Informationen unter:
www.oesterreich.gv.at

 

ELTERNBERATUNG

(vor einvernehmlicher Scheidung)
Parteien einer einvernehmlichen Scheidung sind verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung  resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen. Ohne eine derartige Beratung ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Parteien gegenüber dem Gericht - etwa durch Vorlage einer Bestätigung - glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.
Die Liste mit den erforderlichen Informationen finden Sie unter: www.justiz.gv.at

 

FESTSTELLUNG DER VATERSCHAFT

Als gesetzliche Vertreterin des Kindes hat die Mutter die Pflicht, für die Feststellung der Vaterschaft zu sorgen. Denn das Kind hat ein Recht zu wissen, wer sein Vater ist. Außerdem hängen sowohl der Unterhaltsanspruch als auch das Erbrecht von der Feststellung der Vaterschaft ab. Wenn ein Vater sich nicht zu seinem Kind bekennt, kann die Mutter einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft bei Gericht einbringen. Auf ihren Wunsch (schriftliche Zustimmung) unterstützt die Kinder- und Jugendhilfe die Mutter bei der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.

In Linz gibt der Vater durch persönliche Erklärung die Anerkennung der Vaterschaft im Geschäftsbereich BürgerInnen-Angelegenheiten und Stadtforschung oder im Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie ab. Wenn ein Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, so kann dies in einem Vaterschaftsverfahren geklärt werden. Durch Einholung eines DNA Gutachtens kann die Vaterschaft mit größter Sicherheit festgestellt werden.
Hilfe in dieser Angelegenheit bieten in Linz der:
Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie,
Abteilung Rechtsvertretung Kinder und Jugendliche,
Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, Tel. 0732 7070-2865, 2873 oder 2888
sjf ( at ) mag.linz . at

 

ALIMENTE/UNTERHALT

Kinder haben, solange sie nicht selbsterhaltungsfähig sind, Anspruch auf Unterhalt. In erster Linie sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Sind beide Eltern zur Unterhaltsleistung nicht imstande, können aber unter bestimmte Voraussetzungen auch die Großeltern zur Unterhaltsleistung herangezogen werden.
Beide Eltern haben zum Unterhalt je nach ihrer Leistungsfähigkeit beizutragen. Leben Eltern mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt, wird die Unterhaltsleistung dadurch erbracht, dass die Eltern das Kind im Alltag, mit allem was nötig ist, versorgen ("Naturalunterhalt"). Lebt ein Elternteil getrennt von seinem Kind, muss dieser seinen Anteil am Unterhalt des Kindes in Form eines Geldbetrages leisten ("Alimente").
Unterhalt ist auch dann zu leisten, wenn kein Kontakt zum Kind besteht. Wenn der Kontakt sehr häufig erfolgt (über das übliche Maß hinaus), kann es sein, dass etwas weniger Unterhalt zu leisten ist.
Eine schriftliche Vereinbarung über den Unterhalt ist immer dann sinnvoll, wenn die Eltern mit dem Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben (d.h. wenn der Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil als Geldzahlung geleistet werden muss). Das gilt auch, wenn grundsätzlich Einvernehmen zwischen den Eltern über die Unterhaltsleistung besteht. Eine Vereinbarung über die Höhe des Unterhaltes können Eltern bei Gericht oder bei der Kinder- und Jugendhilfe abschließen.
Wenn keine Einigung über die Unterhaltshöhe zustande kommt, muss das Gericht (zuständiges Bezirksgericht, Pflegschaftgericht) diese festsetzen. Entsprechende Anträge können das Kind selbst (sein gesetzlicher Vertreter) und der unterhaltspflichtige Elternteil stellen. Der mit der Obsorge betraute Elternteil kann die Vertretung des Kindes auch der Kinder- und Jugendhilfe übertragen. Die Kinder- und Jugendhilfe vereinbart dann mit dem Unterhaltspflichtigen die Höhe des Unterhaltes oder sie stellt einen entsprechenden Gerichtsantrag.
www.kinder-jugendhilfe-ooe.at

Unterstützung und Hilfe in diesen Angelegenheiten bietet in Linz der:
Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie
Abteilung Rechtsvertretung Kinder und Jugendliche
sjf ( at ) mag.linz . at
Tel. 0732 7070-2865, 2873 oder 2888

 

KONTAKTRECHT

Jeder Elternteil und das Kind haben gesetzlich das Recht, einander zu treffen. Das Kontaktrecht, früher Besuchsrecht genannt, sollte grundsätzlich einvernehmlich zwischen beiden Elternteilen und dem Kind geregelt werden. Können sich diese nicht einigen, muss das Gericht eine Regelung darüber treffen. Es gibt es eine gerichtliche Durchsetzung gegen den zum Kontakt berechtigten Elternteil, der zum Nachteil des Kindes den persönlichen Kontakt unterlässt. In solchen Verfahren kann das Gericht die Familiengerichtshilfe als „Besuchsmittler“ einsetzen, die durch ihre Anwesenheit und Überwachung die ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes erleichtern. Ein über 14-jähriges Kind kann über den Kontakt sehr wesentlich selbst bestimmen. Es ist z.B. berechtigt, eigenständig einen Antrag zur Regelung des kontaktrechtes bei Gericht einzubringen und auch Kontakte abzulehnen.
Beratungsstelle beim Bezirksgericht Linz:
Tel. 05-670121-0

BESUCHSBEGLEITUNG
Die Besuchsbegleitung bietet die Möglichkeit, dass minderjährige Kinder trotz Trennung, regelmäßigen Kontakt zu dem besuchsberechtigten Elternteil haben. Im Beisein einer fachlich qualifizierten Besuchsbegleitung können die Kinder in geschützter und kindgerechter Atmosphäre Zeit mit der besuchsberechtigten Person verbringen. Die Besuchsbegleitung unterliegt der Verschwiegenheit, mit Ausnahme der Berichtspflicht gegenüber dem Gericht. Es entstehen keine Kosten, wenn die Richtlinien für eine geförderte Besuchsbegleitung erfüllt werden:
• eine bestimmte Einkommensgrenze der besuchsberechtigten Person nicht überschritten wird und
• eine Anordnung der Besuchsbegleitung durch das zuständige Pflegschaftsgericht vorliegt.
Trägerorganisationen bei denen Sie Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen können:
OÖ Familienbund
Rosenauerstraße 2, 4040 Linz
Tel. 0676 9555186
Caritas OÖ
Pfarrplatz 1, 4910 Ried/Innkreis
Tel. 07752 20810
EKIZ Klein & GROSS
Dragonerstr. 44, 4600 Wels
Tel. 07242 5509
EKIZ - Eltern-Kind-Zentrum "Bärentreff"
Handel-Mazzetti-Promenade 8, 4400 Steyr
Tel. 07252 484 26
Eltern-Kind-Zentrum Traunsee
Marktstraße 30, 4813 Altmünster
Tel. 07612 88630
Frauennetzwerk Linz-Land
Kirchenplatz 3, 4470 Enns
Tel. 0664/ 731 751 73
Frauennetzwerk Rohrbach
Stadtplatz 16/2, 4150 Rohrbach
Tel. 07289 6655
Nora - Beratung für Frauen und Familien im Mondseeland
Schlosshof 6, Top 2, 5310 Mondsee
Tel. 0664 105 0055
Abenteuer Familie
Maria-Theresia-Straße 11, 4600 Wels
Tel. 0677 629 863 51
Verein Familiendialog
4052 Ansfelden
Tel. 0676 843 072 220

 

MEDIATION BEI TRENNUNG/SCHEIDUNG

Sollten Sie und Ihr/e Partner/in keine Einigung in Fragen der Trennung oder Scheidung, über die Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Besuchsrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen, können Sie eine vom Ministerium unterstütze Familienmediation in Anspruch nehmen.
Eine Mediationsstunde kostet € 220,- pro Mediatorenteam und je nach Höhe Ihres Familieneinkommens, das Sie den MediatorInnen durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln u.ä. nachweisen müssen, und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Ministerium einen Zuschuss bzw. müssen Sie einen Selbstbehalt leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den MediatorInnen errechnet, Sie bezahlen pro Mediationsstunde Ihren Selbstbehalt und den Zuschuss vom Ministerium wickeln die MediatorInnen mit den Vereinen und dem Ministerium ab. Die aktuellen Tarifsätze finden Sie in der Tariftabelle auf der untenstehenden Homepage. Eine Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich für MediatorInnen entschieden haben, die in der Liste des Ministeriums angeführt sind. Die von den MediatorInnen zu erbringende Qualifikation und sonstige Bestimmungen zur geförderten Familienmediation sind in den "Richtlinien zur Förderung der Mediation" näher definiert.
www.trennungundscheidung.at

 

ANGEBOTE FÜR ALLEINERZIEHENDE

Ratgeber für Alleinerziehende vom Land OÖ, Frauenreferat
www.frauenreferat-ooe.at
(Angebote/Publikationen)
Allein zu erziehen, ist eine besonders große Herausforderung und Verantwortung für alleinerziehende Mütter und Väter. Der Ratgeber für Alleinerziehende vom Frauenreferat des Landes OÖ gibt wertvolle Informationen über Berufstätigkeit und Kinderbetreuung, Rechtliches, Finanzielles, Förderungen in OÖ und vieles mehr, sowie eine Auflistung zahlreicher Frauenvereine und Beratungsstellen in OÖ die Beratungen und Hilfestellung für Betroffene anbieten.

Urlaub für Alleinerziehende
Die Kinder- und Jugendhilfe OÖ finanziert jährlich drei einwöchige Urlaube für alleinerziehende Mütter/Väter ab 18 Jahren, die eine gewisse Einkommensgrenze nicht übersteigen. Der Selbstbehalt pro Familie liegt bei € 50,-.
Ziel dieses präventiven Angebotes ist Erholung und Entlastung für diese Familien. Es gibt in dieser Urlaubswoche neben Vollpension auch zwei organisierte Ausflüge, die optional genutzt werden können. Außerdem wird für Kinder ab 3 Jahren täglich für einige Stunden Kinderbetreuung angeboten. Betreut werden die Turnusse jeweils von zwei Personen mit (sozial-)pädagogischer Ausbildung und Erfahrung in der Betreuung von Kindergruppen.
Interessierte TeilnehmerInnen melden sich direkt beim Anbieter:
Freizeit GmbH der OÖ Kinderfreunde
Tel. 0732 773011-28
www.kinderfreunde.at
 

ANGEBOTE FÜR ALLEINERZIEHENDE IN LINZ:
Eltern-Kind-Zentrum Linz
Figulystraße 30, Tel. 0732 669611
www.ekiz.at
Offene Gruppe für Alleinerziehende
Das Netzwerk für Alleinerziehende trifft sich einmal monatlich und freut sich über neue Gesichter, vertraute Begegnungen und spannenden Austausch. Für eine kleine Stärkung ist gesorgt! Hier gibt es genug Raum und Spielsachen für alle Kinder. Keine Anmeldung erforderlich. In Kooperation mit dem Verein Alleinerziehend.

Familienzentrum Pichling
Heliosallee 84, Tel. 0732 320071
Begleitete Selbsthilfegruppe für getrennte Väter
Väter die ihre Verantwortung auch nach einer Trennung wahrnehmen möchten, stoßen manchmal an Grenzen. Gerne hätten sie mehr (oder überhaupt) Kontakt zu ihren Kindern. Männer sind durch die Trennung von ihren Kindern betroffen und getroffen. Die Selbsthilfegruppe bietet einen Platz für die persönlichen Erfahrungen eines jeden Einzelnen. € 3,- / Treffen.
Anmeldung erforderlich unter Tel. 0732 320071 oder familienzentrum.pichling@mag.linz.at

Eltern-Kind-Zentrum, Ennsfeld
Hofmannsthalweg 8, 0732 301056
Treffen für Alleinerzieherinnen
Der Kopf von alleinerziehenden Müttern ist oft ziemlich voll und das Nervenkostüm manchmal ganz schön strapaziert, wenn man für Kinder alleine verantwortlich ist. Im Rahmen einzelner Veranstaltungen werden zu bestimmten Themen Informationen geteilt und ein offener Erfahrungsaustausch gepflegt, um für den Alltag gestärkt zu sein.

Beratungszentrum ALLEINERZIEHENDE
Gstöttnerhofstraße 2/1, Tel. 0732 654270
www.alleinerziehend.at
Das Ansinnen des Beratungszentrums ist, Alleinerziehende stärkend zu begleiten, damit die Alltagsbewältigung leichter gelingt und persönliche Veränderungschancen wahrgenommen werden können.
Die Angebote umfassen konkret:
• Orientierung und Weitervermittlung bei sozialen Fragen
• Information und Beratung bei persönlichen und familiären Problemen
• Einzel-, Paar- und Familienpsychotherapie
• Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
• Psychosoziale (Online)-Beratung
Die Erstgespräche sind kostenlos, für Folgetermine werden Kostenbeiträge nach persönlichen Möglichkeiten erbeten. 
Terminvereinbarung für Erstgespräche: Mo bis Mi 8.30-12 Uhr
Für schwierige Zeiten, in denen Sie dringend fachlichen Rat brauchen, gibt es folgende Notrufnummern:
142 Elterntelefon (kostenlos, vertraulich, rund um die Uhr erreichbar)
0732 2177 Krisenhilfe OÖ (bei psychischen Krisen, rund um die Uhr)

 

HILFE BEIM WOHNUNGSPROBLEM (Linz)

HAUS FÜR MUTTER UND KIND
Kapellenstraße 1, Tel. 0732 738010
www.caritas-linz.at
Das „Haus für Mutter und Kind“ der „Caritas für Menschen in Not“ bietet Schwangeren und Müttern mit ihren Kindern in Krisensituationen eine zeitlich begrenzte Wohnmöglichkeit und gezielte Begleitung durch SozialarbeiterInnen. 
Hilfe durch Beratung und Begleitung:
• bei Erziehungs-, Familien- oder Partnerproblemen
• bei Schuldenregulierung, Rechtsfragen, Behördenkontakten
• bei Baby-/Kinderpflege, Haushalt
• beim Entwickeln neuer Perspektiven
• beim Aufbau einer guten Mutter-Kind-Beziehung
• bei Arbeits- und Wohnungssuche
• bei Bedarf Weitervermittlung bzw. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
• auf Wunsch Nachbegleitung nach dem Auszug
Die Wohndauer beträgt längstens 1 ½ Jahre.
Kontaktaufnahme/Öffnungszeiten:
Mo bis Do 8.30-14.30 Uhr, Fr 8.30-12 Uhr.
In den Schulferien Mo bis Fr 8.30-12 Uhr 

MUTTER-KIND-HAUS DER STADT LINZ
Füchselstraße 21, Tel. 0732 600441
Allein stehende schwangere Frauen und allein erziehende Mütter mit ihren Kindern stehen hier in Krisensituationen zwölf Wohneinheiten mit Wohn-/Schlafraum, eigener Küche und Dusche/Toilette, dazu gemeinsame Spiel- und Aufenthaltsräume, Waschraum, Trockenraum sowie Garten zu Verfügung. Je Wohneinheit und Tag ist von den Bewohnerinnen auch ein eigener Kostenbeitrag zu leisten.
Betreuungsangebot
• Beratung
• Klärung der Krisensituation
• Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten
• Vermittlung und Vernetzung weiterer Angebote
• Gemeinsames Erarbeiten von Zukunftsperspektiven und Betreuungszielen
• Förderung persönlicher, beruflicher, sozialer und erzieherischer Fähigkeiten
• Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
• Vermittlung von Erziehungsberatung und Hilfen
• Gruppenaktivitäten
• Sozialpädagogische Unterstützung
Die Angebote des Mutter-Kind-Hauses können für ein Jahr in Anspruch genommen werden. Wenn gewünscht kann nach dem Auszug eine weiterführende Begleitung vereinbart werden. Anmeldung telefonisch im Mutter-Kind-Haus.

ARGE-SIE
Marienstraße 11, Tel. 0732 778361
www.arge-obdachlose.at
Das Angebot richtet sich an Frauen ab dem 18. Lebensjahr die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Es umfasst Hilfestellung im Bereich Wohnen, Arbeit, Existenzsicherung, Gesundheit, Beziehungen, psychosoziale Begleitung, etc. Ziel ist es, einen Prozess der Stabilisierung einzuleiten, damit ein eigenständiges Leben in einer eigenen Wohnung wieder möglich wird.
Wichtige Leitlinien unserer Tätigkeit sind Anonymität, Freiwilligkeit, Parteilichkeit und Kostenlosigkeit.
Terminvereinbarung erbeten!
Öffnungszeiten Mo 9-13 Uhr, Di 13-15 Uhr, Mi und Do 9-12 Uhr

ARGE OÖ FRAUENHÄUSER
Die fünf Frauenhäuser Oberösterreichs haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um ihrem Anliegen - gegen Gewalt an Frauen und Kindern aufzutreten - mehr Nachdruck zu verleihen und effizient gemeinsam Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können.
Frauenhäuser sind Hilfs- und Schutzeinrichtungen für Frauen und Kinder, die von familiärer Gewalt betroffen sind. Frauenhäuser bieten mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Sie sind Zufluchtsstätten für Frauen und ihre Kinder in Krisensituationen. Das Frauenhaus bietet die Möglichkeit, in Ruhe und mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen die Gewalterfahrung aufzuarbeiten und neue Lebensperspektiven zu erarbeiten.

Frauenhaus Linz
4021 Linz, Postfach 1084
Notruf rund um die Uhr: Tel. 0732 606700
www.frauenhaus-linz.at
Frauenhäuser bieten mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Sie sind Zufluchtsstätten für Frauen und ihre Kinder in Krisensituationen. Das Frauenhaus bietet die Möglichkeit, in Ruhe und ohne Druck überlegen zu können, was weiter geschehen soll. Die betroffene Frau entscheidet selbst, ob sie sich vom gewalttätigen Partner trennt oder nicht. Das Frauenhaus Linz bietet misshandelten und/oder bedrohten Frauen - mit und ohne Kinder - Schutz und Sicherheit vor gewalttätigen Angehörigen durch psychosoziale Beratung, durch Begleitung zu Gericht/Ämtern als auch durch sofortige Wohnmöglichkeit. Die Adresse des Frauenhauses ist zum Schutz der hier lebenden Frauen und Kinder geheim. Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch bzw. mittels email. Die Beratung und Betreuung sowohl ambulant als auch für im Haus wohnende Frauen ist kostenlos. Für den Aufenthalt im Haus muss ein Kostenbeitrag eingehoben werden.
Zwischen 8.30 und 16 Uhr können telefonisch unter 0732/606700 Termine für eine Abklärung/professionelle Beratung vereinbart werden. Krisenaufnahmen ins Frauenhaus sind rund um die Uhr möglich.

Frauenhaus Wels
4600 Wels, Postfach 66
Tel. 07242 67851
www.frauenhaus-wels.at

Frauenhaus Steyr
4400 Steyr
Tel. 97252 87700
www.frauenhaus-steyr.at

Frauenhaus Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck
Tel. 07672 22722
www.frauenhaus-voecklabruck.at

Frauenhaus Ried
4910 Ried, Postfach 133
Tel. 07772 71733
www.frauenhaus-innviertel.at

Frauenhaus Braunau
5280 Braunau, Postfach 35
Tel. 07722 87700
www.frauenhaus-braunau.at

Neben den Frauenhäusern gibt es auch Frauenübergangswohnungen. Diese stellen im Gegensatz zu den Frauenhäusern einen Platz für Frauen dar, die nicht akut von Gewalt betroffen sind, aber dennoch in einer belastenden häuslichen Beziehungssituation stehen. Außerdem ist diese Möglichkeit auch an Frauen gerichtet, die sich nach einem Aufenthalt im Frauenhaus in einer Multiproblemsituation befinden, für die es eine Case Management-Unterstützung braucht und bei denen Selbsthilfe- beziehungsweise Selbstorganisationsdefizite vorliegen.
Regionale Ansprechpartnerinnen:
Frauenberatungsstelle Perg
Dr. Schoberstraße 23, 4320 Perg 
Tel. 07262/54484
Frauenberatung Berta-Kirchdorf 
Pfarrhofgasse 2, 4560 Kirchdorf
Tel. 07582 517 67
Frauenberatungsstelle-BABSI Freistadt
Ledererstraße 5, 4240 Freistadt
Tel. 07942/72 140
Frauenberatungsstelle Frau für Frau
Stadtplatz 6/1 (Ärztehaus) · 5280 Braunau am Inn
Tel. 0 77 22 / 6 46 50
Frauenberatungsstelle Inneres Salzkammergut
Bahnhofstraße 14, 4820 Bad Ischl
Tel. 06132 21331