Heilbehelfe und Hilfsmittel, Babysitzverleih
HEILBEHELFE UND HILFSMITTEL
z.B. Milchpumpe, Apnoemonitor zur Atemüberwachung, Spreizhosen bei Hüftgelenksproblemen werden, wenn medizinisch notwendig, auf ärztliche Verordnung von der ÖGK gewährt.
Sie gehen mit der ärztlichen Verordnung zur Vertragspartnerin oder zum Vertragspartner bzw. zum berechtigen Fachbetrieb.
Die Verordnung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausstellungstag eingelöst werden. Für Kinder unter 15 Jahren gibt es keinen Selbstbehalt.
BABYSITZVERLEIH
Die Babyschale kann bis zu 14 Monate beim ÖAMTC ausgeliehen werden.
Leihgebühr: € 49,- (plus Kaution)
ÖAMTC, www.oeamtc.at