Gesund bleiben - Krank sein

Hilfe für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, Krankenhäuser, Pflege, ... 


LOGOPÄDIE
HIPPOTHERAPIE
OÖ KINDER-KREBS-HILFE
KIND INS KRANKENHAUS
KINDERPFLEGE DAHEIM
PFLEGEFREISTELLUNG
REHABILITATIONSFREISTELLUNG (NEU)
FAMILIENHOSPIZ
KINDERPALLIATIVNETZWERK

 

LOGOPÄDIE

Damit Kinder, die in ihrer Sprachentwicklung Hilfe brauchen, diese auch bekommen, werden in OÖ im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe alle 4- bis 5-jährigen Kinder im Kindergarten von einem logopädischen Screening erfasst. Dabei überprüfen Logopädinnen die Sprach- und Sprechfähigkeiten der Kinder auf spielerische Art und Weise. Die Eltern werden im Anschluss in einem persönlichen Gespräch vom Behandlungsbedarf ihres Kindes verständigt. 
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind Unterstützung beim Sprechen lernen braucht: Für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, stehen Logopädie-Standorte von Volkshilfe OÖ, Caritas und Magistrat Linz in ganz OÖ zur Verfügung. Diese werden von der Kinder- und Jugendhilfe sowie von den Sozialversicherungsträgern finanziert. Bei der ÖGK zur Gänze, bei anderen Kassen werden von den Eltern zum Teil geringe Selbstbehalte eingefordert.
Logopädie-Standorte in OÖ finden Sie auf der Website des Verbandes der Logopädinnen OÖ www.logopaedie-ooe.at
VertragspartnerInnen der ÖGK finden Sie unter: www.gesundheitskasse.at

LOGOPÄDIE FÜR KINDER
Volkshilfe OÖ
www.volkshilfe-ooe.at
Bei ca. 40% aller Kinder zwischen 2 und 6 Jahren treten im Verlauf des Spracherwerbs verschiedene Schwierigkeiten auftreten, z.B.: das Kind bildet Sätze falsch oder unvollständig, kann nicht gut erzählen, es fallen ihm Wörter nicht ein oder das Kind versteht Sätze nicht, spricht Laute falsch aus / lässt Laute weg oder das Kind stottert….
Mit Hilfe der LogopädIn lernen Kindern Sprache zu verstehen und richtig anzuwenden, damit sie Freude am Sprechen haben. Das ist eine wichtige Voraussetzung für den schulischen Erfolg. 
In der Logopädischen Therapie lernen Kinder durch Spiele und Übungen, wie man Sätze richtig bildet, Laute richtig ausspricht und vieles mehr. Die LogopädIn zeigt den Eltern auch, wie sie ihr Kind zu Hause am besten fördern. Regelmäßiges Üben zu Hause ist für den Therapieerfolg entscheidend. Die derzeit 38 Logopädinnen der Volkshilfe Gesundheits- und Soziale Dienste GmbH untersuchen jeden Herbst alle 4- bis 5- jährigen Kinder in öffentlichen und teilweise auch privaten Kindergärten. Dabei wird in einem standardisierten Logopädischen Screening der sprachliche Entwicklungsstand des Kindes und das Gehör überprüft. Danach haben die Eltern die Möglichkeit das Ergebnis der Untersuchung mit der LogopädIn zu besprechen. Dabei werden sie beraten welche Maßnahmen für das Kind wichtig sind, z.B. Logopädische Therapie, Abklärung bei einem Arzt/ einer Ärztin / bei einer ErgotherapeutIn…. 
Zum ersten Therapie-Termin brauchen die Eltern eine Überweisung von einer Ärztin oder einem Arzt, dann wird die Therapie mit der jeweiligen Krankenkasse verrechnet. Das ist in der Regel kostenfrei für die Eltern, nur manche Krankenversicherungsträger heben geringe Selbstbehalte ein. 
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0732 3405-302

LOGOPÄDIE
Caritas für Kinder und Jugendliche
www.caritas-linz.at
Die mobilen Logopädinnen der Caritas für Kinder und Jugendliche arbeiten vor Ort in den kirchlichen Kindergärten in OÖ an 35 Therapie- und Beratungsstellen, sowie im Therapiezentrum Wels, Rainerstraße und in der Zentrale Linz, Pfarrplatz. Außerdem werden die integrativ-heilpädagogischen Einrichtungen der Caritas für Menschen mit Behinderung therapeutisch betreut.

HIPPOTHERAPIE
Hippotherapie ist bei bestimmten Indikationen als physiotherapeutische Krankenbehandlung auf neurophysiologischer Basis anerkannt. Der Versicherte kann Hippotherapie bei einem Vertragshippotherapeuten in Anspruch nehmen.
Eine Liste der HippotherapeutInnen mit Kassenvertrag findet man unter www.gesundheitskasse.at

FLIP - Familienzentriertes Linzer Interventionsprogramm
KH Barmherzige Brüder Linz
Institut für Sinnes- und Sprachneurologie
Bischofstraße 11, Sekretariat: Tel. 0732 7897-24900
www.bblinz.at/flip
Sprachtherapeutisches Angebot für Säuglinge und Kleinkinder mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit. 
Ein Frühteam bietet mobile Therapie für Familien mit Kindern von 0-3 Jahren mit einer Hörbeeinträchtigung zu Hause oder im wohnortnahen Stützpunkten an. Gemeinsam wird ein maßgeschneideter Entwicklungsplan für jedes Kind erstellt. Weiters werden Offene Treffen, Elternseminare und Vorträge angeboten. Im KinderHörSprachZentrum Brüder/Schwestern wird durch enge Kooperationspartnerschaft mit der HNO-Abteilung der Barmherzigen Schwestern eine Vernetzung mit ergänzenden diagnostischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen angeboten.

MITEINANDER GmbH
Rechte Donaustraße 7, 4020 Linz, Tel. 0732 782000
www.miteinander.com
Miteinander ist Oberösterreichs Anlaufstelle für Menschen mit jeder Form von Beeinträchtigung.
Die Miteinander GmbH arbeitet in folgenden Bereichen:
Frühförderung Linz
Industriezeile 56b, 4. Stock, Tel. 0732 663328
Frühförderung Gmunden
Kaltenbrunnerstr. 45, Gmunden, Tel. 07612 77877233
Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern
• mit Entwicklungsverzögerungen
• mit Verhaltensauffälligkeiten
• mit Beeinträchtigungen
ab der Geburt bis zum Schuleintritt
Mobile Betreuung Linz, Wels, Steyr, Gmunden
Rechte Donaustraße 7, Tel. 0732 78200018
Die Mobile Betreuung und Hilfe unterstützt bei alltäglichen Dingen
• Beim Einkaufen
• Beim Kochen
• Bei der Freizeit-Gestaltung
• Bei der Körperpflege
• Auf dem Weg zum Arzt/zur Ärztin
Für Menschen mit Beeinträchtigung ab dem 3. Lebensjahr. 

Autistenhilfe OÖ
Tel. 0732 657195
Bulgariplatz 7, 4020 Linz
www.autistenhilfe-ooe.at
Das langfristige Ziel der Autistenhilfe OÖ ist die Unterstützung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS), um sie in die Gesellschaft zu inkludieren.
Angebote:
• Familienberatungsstelle Bulgariplatz
• Stammtisch zum Erfahrungsaustausch
• Freizeitclub für Menschen mit autistischer Wahrnehmung
• Infotreff „Allee Pinta“ - Erfahrungsaustausch mit Fachvorträgen und Diskussionen
• LIKE, LIKE-KIKO – Sozio-emotionales Kompetenztraining für Kinder von 6-8 Jahren
• uvm.
Öffnungszeiten und Terminvereinbarung:
Mo 16-17 Uhr, Mi 11-12 Uhr

Autismuskompetenzzentrum
KH Barmherzige Brüder Linz
Tel. 0732 7897-24900
www.bblinz.at 
Zielgruppe sind Kinder von 0-6 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und ihre Familien. Die Angebote der frühen Intervention bei Kindern mit ASS basieren auf international erprobten Konzepten, bei denen die Förderung von sozialer Interaktion, Kommunikation und Selbstständigkeit im Vordergrund steht. Die Therapie und Förderung kann zu Hause oder ambulant (im Autismuskompetenzzentrum) stattfinden und beinhaltet auch eine Anleitung für die Eltern, wie Förderprinzipien im Alltag umgesetzt werden können. Vor Beginn einer Beratung, Therapie und Förderung steht eine ausführliche Abklärung durch ein Team von Fachkräften.
Standorte und Kontakt: 
Autismusfrühintervention in Linz
Bischofstraße 11, 4021 Linz
laik.linz@bblinz.at
Autismusfrühintervention in Braunau
Ringstraße 45, 5280 Braunau 
laik.braunau@bblinz.at
Ansprechperson: Eva Dely 
Autismusfrühintervention in Vöcklabruck
Salzburger Straße 18, 4840 Vöcklabruck
laik.voecklabruck@bblinz.at
Ansprechperson: Martina Fuchs

OÖ. Kinder-Krebs-Hilfe
Tel. 0732 600099
Darrgutstraße 12/2, 4020 Linz
www.kinderkrebshilfe.or.at
Die Diagnose „Krebs“ verändert schlagartig und völlig unvorbereitet das bisherige Leben der Kinder und ihrer Familien. Diese Situation veranlasste - eine Gruppe von betroffenen Eltern - im Mai 1988 den Verein „OÖ. Kinder-Krebs-Hilfe“ zu gründen. Das vorrangige Ziel war - und ist es nach wie vor! - Betroffenen mit Rat UND Tat zur Seite zu stehen. Alle Vorstandsmitglieder der OÖ. Kinder-Krebs-Hilfe stellen ihre Dienste unentgeltlich und ehrenamtlich für die krebskranken Kinder und deren Eltern zu Verfügung. Betroffene Eltern wird geholfen durch:
• Finanzielle Soforthilfe und zusätzlich im Bedarfsfall bei Notsituationen
• Refundierung der Selbstbehaltskosten während der Therapie
• Unterstützung bei Therapiekosten im In- und Ausland
• Unterstützung bei Mehrausgaben für Heilbehelfe, z.B. Perücken
• Erholungsaufenthalte für Familien und Seminare für verwaiste Eltern
Indirekt kann geholfen werden durch Finanzierung bzw. Organisation:
• des Externen Onkologischen Pflegedienstes (EOP)
• des Elternzentrums am KUK Med Campus IV
• einer Kunst- sowie einer Musiktherapeutin
• des ECDL – Europäischen Computerführerschein
• uvm.
 
LIFE TOOL gem. GmbH
Hafenstraße 47-51, 4020 Linz, Tel. 0732 997056
www.lifetool.at
LIFEtool Linz informiert Sie kostenlos und verkaufsunabhängig über elektronische und nicht elektronische Hilfsmittel und Spezialsoftware für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Die Beratungsstelle befindet sich im TECHCENTER in Linz und ist mit Lift gut erreichbar und barrierefrei zugänglich. Das LIFEtool Beratungsnetzwerk ist gemeinnützig, wird von diakonischen Einrichtungen getragen und von öffentlichen Stellen und Sponsoren gefördert. Für Einzelberatung stehen in der Beratungsstelle BeraterInnen nach telefonischer Voranmeldung zur Verfügung. Gemeinsam wird mit Betroffenen oder Angehörigen nach individuellen Hard- und Softwarelösungen gesucht.
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9-12 Uhr (Bitte um telef. Terminvereinbarung)


KIND IM KRANKENHAUS

Wenn ein Spitalsaufenthalt des Kindes nicht mehr zu vermeiden ist, kommt zum körperlichen Leid des Betroffenen auch noch die Unsicherheit der Eltern, die richtige Behandlungsmöglichkeit für das Kind zu finden. Welches Krankenhaus ist geeignet? Ist ein stationärer Aufenthalt unvermeidlich oder gibt es die Möglichkeit zur ambulanten Behandlung? Kann eine vertraute Person das Kind begleiten?
Nicht alle Krankenhäuser haben Kinderstationen, aber es werden überall Kinder aufgenommen. Was die Besuchszeiten betrifft, so gelten die dabeistehenden Besuchszeiten des jeweiligen Krankenhauses. Darüber hinaus ist nach Absprache mit Arzt oder Schwester für Eltern ein Besuch jederzeit möglich (außerordentliche Besuchszeit für Eltern) - aber auch hier gibt es Ausnahmefälle. 
Wenn Kinder ins Spital müssen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine erwachsene Begleitperson ebenfalls stationär aufgenommen werden. Für die Mitaufnahme einer Begleitperson ist es wichtig, sofern es möglich ist, sich möglichst rasch anzumelden, da dies von der freien Bettenkapazität abhängig ist. Um allen Eltern bei einem nötigen Krankenhausaufenthalt ihrer Kinder eine Begleitung ans Krankenbett zu ermöglichen und damit auch die Genesung des Kindes zu fördern, übernimmt das Land OÖ - mit Ausnahme eines Selbstbehaltes von € 5,10 pro Tag - die Kosten für die Begleitperson.

Voraussetzung für die Aufnahme einer erwachsenen Begleitperson
• Kind und Begleitperson werden in einem öffentlichen Krankenhaus in OÖ aufgenommen.
• Nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen mit Zustimmung des ärztlichen Leiters des Krankenhauses, wenn die Unterbringung der Begleitperson im Krankenhaus möglich ist.
Sonderfall: Babys im ersten Lebensjahr
Kann ein Säugling nur gemeinsam mit der Mutter (bzw. einer anderen Begleitperson) aufgenommen werden oder braucht die Mutter Spitalspflege, kann sie ihr Baby mitbringen. In diesem Fall entfällt die Verrechnung eines Selbstbehaltes.
Abteilung Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit,
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. 0732 7720-14201

 

KIND IN LINZER KRANKENHÄUSERN

Bitte beachten Sie in allen Einrichtungen die aktuellen Regelungen bei den Besuchszeiten!

Kepler Universitätsklinikum
Med Campus IV
Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde
Krankenhausstraße 26-30, Tel. 05 7680 84-0
www.kepleruniklinikum.at
Hier finden Sie geballtes Know-How in einer Vielzahl von Spezialambulanzen, ebenso wie breites Wissen in der Vorsorge, der Versorgung von Notfällen und natürlich von Infekten - alles unter einem Dach. Bei aller notwendiger multidisziplinärer Betreuung komplexer, chronischer und seltener Krankheiten steht die Patientin bzw. der Patient mitsamt Familie im Mittelpunkt. Alles wird daran gesetzt Ihr Kind kompetent, verantwortungsvoll und einfühlsam zu betreuen. Alle Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte handeln immer und ausschließlich im besten Interesse des Kindes.  

Ordensklinikum Linz GmbH
Barmherzigen Schwestern
Seilerstätte 4,
Tel. 0732 7677-7655 (Kinderstation),
Tel. 0732 7677-7325 (Säuglingsstation)
www.bhslinz.at
Abhängig von Alter und Erkrankung sind die kleinen Patienten untergebracht:
• Säuglingsstation (Babys und Kleinkinder von 0 - 2 Jahre). Es stehen 20 Betten zur Verfügung, davon 14 Mutter-Kind-Zimmer. Mütter und Väter dürfen ihre Sprösslinge jederzeit besuchen. Andere Familienangehörige, Freunde und Bekannte werden gebeten sich an die allgemeinen Besucherzeiten zu halten.  
• Neugeborenen-Überwachungsstation (IMCU). Es stehen vier Überwachungsbetten zur Verfügung. Mütter und Kinder werden hier individuell betreut, eine Neugeborenen-Nachsorge wird angeboten und bei allen Fragen rund um´s Stillen stehen Ansprechpartner zur Seite. 
• Kinderstation Auf der Station 5F werden Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 18 Jahren betreut. Hierfür stehen 32 Betten zur Verfügung, davon 15 Mutter-Kind-Betten (= 6 Mutter-Kind-Zimmer mit je 2 Kinder- und 2 Betten für eine Begleitperson sowie 3 Sonderklassezimmer).
Kinder-/Säuglingsambulanz: 
Tel. 0732 7677-7211, Mo bis Fr 8-14.30 Uhr


KH Barmherzige Brüder Linz
Seilerstätte 2, Tel. 0732 7897/2600
www.bblinz.at
Es werden vorwiegend Kinder mit operativen Eingriffen in den Fachgebieten HNO, Sehschule und Augen betreut. Bei den Besuchszeiten von Kindern gibt es weiterhin Ausnahmen.

Kepler Universitätsklinikum
Med Campus III (ehem. AKH)
Krankenhausstraße 9, Tel. 05 7680 82-0
www.kepleruniklinikum.at
Das Med Campus III hat keine eigene Kinderabteilung, jedoch werden Kinder aller Altersstufen in Spezialabteilungen aufgenommen.
Besuchszeit: (Stand Juli 2023) 1x pro Tag von zwei Personen für je eine Stunde von 14-18 Uhr.

Tages-/Klinik Diakonissen Linz
Weißenwolffstraße 15, Tel. 0732 7675-0
www.linz.diakonissen.at
Keine eigene Kinderabteilung, aber Kinder werden operativ behandelt.
• Besuchszeit: rund um die Uhr
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, die Angebote der Klinik in Anspruch zu nehmen: Ambulant, tagesklinisch und stationär
 

Unfallkrankenhaus
Garnisonstraße 7, Tel. 05 9393-42000
www.ukhlinz.at
Keine eigene Kinderabteilung. Das Unfallkrankenhaus Linz hat immer Aufnahme! Es versteht als Versorger von Verletzungen aller Art - von der lebensbedrohlichen Mehrfachverletzung bis zur sogenannten Bagatellverletzung.
 

SPEZIELLE LEISTUNGSBEREICHE UND
AMBULANZEN FÜR KINDER
 

Kinderherz Zentrum Linz am
Kepler Universitätsklinikum
Med Campus IV
Krankenhausstraße 26-30, Tel. 05 7680 83-2229
www.kepleruniklinikum.at
Das Kinderherz Zentrum ist eine interdisziplinäre Einrichtung des Kepler Universitätsklinikums und bietet qualitativ höchstwertige Betreuung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Herzfehlern nach dem modernsten Stand des medizinischen Wissens.
Am Linzer Kinderherz Zentrum arbeitet ein bestens ausgebildetes Team bestehend aus ÄrztInnen, Schwestern/Pfleger, PsychologInnen und KardiotechnikInnen, welches seit 1995 das gesamte Spektrum der modernen Kinderkardiologie auf höchstem internationalem Standard anbieten kann:
• Pränatale Diagnostik in Zusammenarbeit mit der Fetomaternalen Medizin
• Nicht-invasive Diagnostik: speziell Echokardiographien
• Herzkatheteruntersuchungen mit Interventionen
• Kinderherzchirurgie mit Neugeborenen-Herzchirurgie und entsprechender Intensivtherapie

Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie 
Kepler Universitätsklinikum 
Med Campus IV., Tel. 05 7680 84 - 26802
www.kepleruniklinikum.at
Neben der allgemeinen Kinderchirurgie sind die Schwerpunkte die chirurgische Versorgung von Früh- und Neugeborenen, die Behandlung angeborener Fehlbildungen, die Tumorchirurgie und die Traumatologie. Durch die Kinderneurochirurgie an der Klinik werden die optimale Versorgung angeborener Fehlbildungen des Nervensystems, die Therapie von Hydrocephalus und die operative Behandlung kindlicher Hirntumore gewährleistet. Gemeinsam mit erfahrenen Kinderärztinnen und Kinderärzten sowie weiteren Fachärztinnen und Fachärzten aus den Bereichen Kinderanästhesie, Neonatologie und Pränatalmedizin wird für eine optimale Versorgung der PatientInnen gesorgt.

Klinik für Kindes- und Jugendpsychiatrie
Kepler Universitätsklinikum
www.kepleruniklinikum.at
Die Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie werden an den Standorten Med Campus IV. und Neuromed Campus geführt. Wenn Sie mit Ihrem Kind erstmals die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie aufsuchen möchten sowie in dringlichen Fällen melden Sie sich bitte unter Tel. 05 7680 87-35131. 
An der Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters werden Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 18 Jahren mit Störungen oder Erkrankungen der biologischen, intellektuellen, psychischen, persönlichkeitsorientierten und sozialen Entwicklung und Reife untersucht und behandelt. Kinder und Jugendliche mit pädiatrischem oder kinderchirurgischem Bedarf werden im Rahmen der interdisziplinären Vernetzung durch die jeweiligen Fachdisziplinen am Standort Med Campus IV. mitbetreut. Die Fachärztinnen und Fachärzte der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie ihrerseits leisten Konsiliar- und Liaisondienste an den anderen Fachabteilungen der Klinik. 

Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
und Department für Psychosomatik für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Klinikum Wels-Grieskirchen GmbH
Wagnleithner Str. 27, 4710 Grieskirchen
Tel. 07248 601-0, www.klinikum-wegr.at
Die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie umfasst 12 Betten sowie 5 tagesklinische Behandlungsplätze. 
Das Psychosomatik-Department umfasst 15 Betten, die für einen stationären Aufenthalt zur Diagnostik und Behandlung zur Verfügung stehen. Das Behandlungsspektrum beider Versorgungsstrukturen umfasst die klassischen Diagnosen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wie Angststörungen, Depressionen, Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen, Störungen des Sozialverhaltens mit oppositionellem Verhalten, Autismus-Spektrum-Störungen, umschriebene Entwicklungsstörungen, Belastungsreaktionen und Störungen bzw. Traumafolgestörungen. Weitere, die auch zum Behandlungsspektrum der Psychosomatik zählen, sind Essstörungen, funktionelle (somatoforme) Störungen, chronische Schmerzstörungen, nichtorganische Schlafstörungen, Ausscheidungsstörungen sowie für das Kleinkindesalter die Regulations- und Interaktionsstörungen

Ambulanz für Kindergynäkologie/Missbrauchsambulanz
Kepler Universitätsklinikum
Med Campus IV, Tel. 05 768084-23730
www.kepleruniklinikum.at
Die Ambulanz beinhaltet:
• die klinische Untersuchung und Abklärung von Erkrankungen, Fehlbildungen oder Funktionsstörungen der weiblichen Genitale organischer, hormoneller, chromosomaler oder verletzungsbedingter Ursache beim kleinen heranwachsenden oder jugendlichen Mädchen
• die erste gynäkologische Untersuchung, Aufklärung und Beratung der jugendlichen Patientin
• die Abklärung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Es ist wesentlich, rechtzeitig Fehlbildungen oder Funktionsstörungen zu erkennen und zu behandeln, bevor irreparable Schäden für den jugendlichen Organismus entstehen.

Kinderschutzgruppe
Im Krankenanstaltengesetz wurde die Einrichtung von Kinderschutzgruppen in Krankenhäusern mit Kinderabteilungen gesetzlich verankert. Aufgabe der Kinderschutzgruppe ist die Früherkennung von Gewalt an Kindern oder deren Vernachlässigung und die familienzentrierte, fächerübergreifende Behandlung in enger Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe. Ein wichtiger Bestandteil ist die Sensibilisierung der verschiedenen Berufsgruppen für Gewalt an Kindern.
Die Kinderschutzgruppe ist ein interdisziplinäres Team, das als Ansprechpartner für alle Berufsgruppen und Abteilungen im Klinikum dient. Sie beraten die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt, stehen aber auch den Betroffenen und ihren Familien beratend zur Verfügung. Sie sprechen Empfehlungen aus und stellen bei Bedarf den Kontakt zu Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses her (wie etwa zu Kinderschutzzentren, zur Kinder- und Jugendhilfe und zur Polizei). Dabei haben das Wohl und der Schutz des Kindes oberste Priorität. 
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass ein Kind bzw. ein/e Jugendliche/r von Gewalt oder Vernachlässigung betroffen ist, können Sie mit dem Kind bzw. der oder dem Jugendlichen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) in den jeweiligen Krankenhäusern vorstellig werden. Dort werden erforderlichenfalls weitere Maßnahmen getroffen.

 

KINDERPFLEGE DAHEIM

OÖ Hilfswerk GmbH
Mobile Kinderkrankenpflege
Tel. 0732 75111-0
www.ooe.hilfswerk.at 
Die mobile Kinderkrankenpflege entlastet Eltern und verkürzt Spitalsaufenthalte.
Ein/e Diplom-Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger betreut, versorgt und pflegt kranke Kinder in gewohnter Umgebung in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. So werden Krankenhausaufenthalte reduziert, da viele pflegerische Maßnahmen zu Hause erledigt werden können.
Angeboten werden unter anderem:
• Verbandwechsel
• Pflegebäder
• Gewinnung von Untersuchungsmaterial (Harn, Stuhl oder Blut)
• fachliche Anleitung und Beratung der Eltern
• Beratung in finanzieller Hinsicht in Bezug auf Beantragung von Pflegebeihilfen

MOKI
Mobile Kinderkrankenpflege
Tel. 0699 10014288, www.ooe.moki.at
Der gemeinnützige Verein bestehend aus diplomierten Pflegefachkräften mit mehrjähriger Berufserfahrung im Kinder- und Jugendlichenbereich. Sie sind beratend, pflegend und begleitend mobil für Kinder, deren Familien und Bezugspersonen im Einsatz, wie z.B.:
• Pflege für zu früh geborene Kinder
• Pflege zu Hause nach chirurgischen Eingriffen
• Unterstützung der Eltern in der Grundpflege von chronisch kranken, schwerstkranken und beeinträchtigten Kindern
• Gesundheitspräventive Unterstützung und Betreuung von Kindern und Jugendliche von 0-18 Jahren
• Stillberatung, Babypflege
• Unterstützung für Familien mit sterbenden Kindern
Ein Selbstbehalt ist nach Landesrichtlinien zu bezahlen.

KiB - Children Care
Verein rund ums erkrankte Kind
www.kib.or.at
Als Mutter und Vater sind Sie mit ihrem kranken Kind nicht alleine:
Der Verein KiB ist die Feuerwehr für die Betreuung von Kindern zu Hause durch eine Notfallmama, wenn ein Familienmitglied erkrankt ist. Der Verein KiB informiert und unterstützt Familien bei der Kinderbetreuung zu Hause und stellt im Auftrag der Eltern Kontakt zu einer zuverlässigen und erfahrenen Notfallmama für das erkrankte Kind her. Egal ob zeitig in der Früh, spät am Abend oder auch mitten in der Nacht - wir leisten Hilfe und Unterstützung. 
• Mitgliedsbeitrag: € 14,50 monatlich/Familie.
KiB ist für Sie rund um die Uhr erreichbar: 0664 620 30 40


Caritas Oberösterreich
Mobile Familiendienste
Tel. 0732 7610-2411
www.mobiledienste.or.at
Wenn eine wichtige Bezugsperson vorübergehend ausfällt, muss vor allem für Kinder rasch Betreuung bereitstehen. Ist die Mutter krank oder überlastet? Braucht sie Unterstützung während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung? Oder hat eine Alleinerzieherin keinen Anspruch auf Pflegeurlaub für ihr krankes Kind? Dann sind qualifizierte FamilienhelferInnen der Caritas zur Stelle. Die FamilienhelferInnen verfügen über eine qualifizierte Ausbildung, um Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernehmen zu können. In besonderen, sehr belastenden Situationen, in denen Sie über einen längeren Zeitraum für Ihre Familie Unterstützung brauchen, kann Langzeithilfe in Anspruch genommen werden. Die Langzeithilfe kann ab einer Einsatzdauer von 12 Wochen bewilligt werden. Die Dienstleistung der Mobilen Familiendienste wird somit als Kurzzeit- oder Langzeithilfe für Familien mit Kindern bis zum 15. Lebensjahr angeboten.


EMMA- Eltern mit Kind machen Auszeit
ÖGK
www.gesundheitskasse.at
„EMMA“ bietet Müttern oder Vätern von Kindern mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Kindern auf Kur zu fahren. Tagsüber, wenn die Mutter oder der Vater die Therapien absolviert, kümmern sich die BetreuerInnen der Caritas für Menschen mit Behinderungen um die bedarfsgerechte Versorgung der Kinder.
Der Kuraufenthalt kann von einem Elternteil in Anspruch genommen werden, der ein Kind mit Beeinträchtigung ab 4 Jahren betreut, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird und der bei der ÖGK versichert ist.
Der Kuraufenthalt wird über den Hausarzt beantragt und an die Gesundheitskasse weitergeleitet. Die Betreuung der Kinder während der Therapiezeiten übernimmt die Caritas am Kurort.
MitarbeiterInnen der ÖGK stehen für Auskünfte unter:
Tel. 05 0766 14503750           

 

PFLEGEFREISTELLUNG UND PFLEGEHILFE

www.arbeiterkammer.com

Ihr Kind ist krank. Und Sie müssen in die Arbeit. Wer soll sich nun um Ihren kleinen Patienten kümmern? Wenn Sie niemanden finden, der Ihr Kind betreut, haben Sie das Recht auf Pflegefreistellung.
Den Anspruch auf Pflegefreistellung haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses. Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende Krankheiten, sondern auch chronische Leiden. Entscheidend ist, ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben ist oder nicht.
Sie haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Ausmaß von 1 Woche pro Arbeitsjahr. Das Entgelt wird in dieser Zeit weiterbezahlt, obwohl Sie nicht arbeiten. Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Pflegefreistellungswoche innerhalb eines Arbeitsjahres, wenn das Kind neuerlich pflegebedürftig krank wird und noch nicht 12 Jahre alt ist. 
Anspruch  auf "Krankenpflegefreistellung" haben auch Eltern (Wahl- und Pflegeeltern) unabhängig davon, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht. Für nichtleibliche Kinder können Sie als EhegattIn, eingetragene/r PartnerIn oder LebensgefährtIn nur dann Krankenpflegefreistellung nehmen, wenn mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind ein gemeinsamer Haushalt besteht.
Kind muss ins Spital
• Für die Betreuung Ihres Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) im Krankenhaus können Sie Pflegefreistellung nehmen, wenn das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (also vor dem 10. Geburtstag).
• Das leibliche Kind Ihres Ehegatten/eingetragenen Partners/Lebensgefährten können Sie bis zum 10. Geburtstag des Kindes ins Krankenhaus begleiten, wenn Sie mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
• Wenn die Begleitung ins Krankenhaus aus objektiven Gründen notwendig ist, können auch Kinder über 10 Jahre begleitet werden - zum Beispiel dann, wenn eine ärztliche Bestätigung attestiert, dass die Anwesenheit für die Genesung des Kindes erforderlich ist.
Achtung: Meldepflicht! Sie müssen den Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, wenn Sie daheim bleiben müssen, um Ihr Kind zu pflegen!

REHABILITATIONSFREISTELLUNG - 
Freistellung für Eltern von in Reha befindlichen Kindern

Ab 1. November 2023 haben ArbeitnehmerInnen eines 
• leiblichen Kindes
• Wahl- oder Pflegekindes oder
• leiblichen Kindes des anderen Ehepartners oder eingetragenen PartnerIn oder LebensgefährtIn
welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung, wenn das Kind stationär in eine Rehabilitationseinrichtung aufgenommen wurde. 

FAMILIENHOSPIZKARENZ

www.oesterreich.gv.at 
ArbeitnehmerInnen haben im Rahmen der Familienhospizkarenz die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre – im gleichen Haushalt lebenden – schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.
Die Maßnahmen zur Sterbebegleitung bzw. zur Begleitung schwerst erkrankter Kinder können auch von mehreren Angehörigen gleichzeitig vorgenommen werden.
Folgende Varianten stehen ArbeitnehmerInnen offen:
• Herabsetzung der Arbeitszeit
• Änderung der Lage der Arbeitszeit (z.B. Frühdienst auf Spätdienst)
• Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (=Karenz)
Frist: Die Begleitung schwerst erkrankter Kinder kann zunächst für max. fünf Monate mit dem/der ArbeitgeberIn vereinbart werden. Bei Bedarf ist eine Verlängerung bis zu insgesamt neun Monaten pro Anlassfall möglich.
Hinweis: Diese Maßnahme ist dem/der ArbeitgeberIn schriftlich bekannt zu geben.
Achtung: Ab Bekanntgabe der Begleitung schwerst erkrankter Kinder ist der/die ArbeitnehmerIn bis vier Wochen nach deren Ende kündigungs- und entlassungsgeschützt.
Der nicht verbrauchte Urlaubsanspruch als auch der Anspruch auf Sonderzahlungen wird für diese Zeit im jeweiligen Arbeitsjahr aliquotiert.
Personen die eine Familienhospizkarenz vereinbart haben, haben einen Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Über Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Sozialministeriumservice. (früher: Bundessozialamt).
Für die Dauer des Bezuges eines Pflegekarenzgeldes
• besteht ein Motivkündigungsschutz,
• werden der Pensionsversicherungsbeitrag sowie der Krankenversicherungsbeitrag durch den Bund übernommen,
• erwerben Arbeitnehmer/innen einen Abfertigungsanspruch und
• Zeiträume des Pflegekarenzgeldbezuges führen zu einer Rahmenfristerstreckung für die Anwartschaft auf das Arbeitslosengeld.
Höhe des Pflegekarenzgeldes bei Pflegekarenz und Familienhospizkarenz
Der Grundbetrag des Pflegekarenzgeldes ist einkommensabhängig und gebührt in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld (55% des täglichen Nettoeinkommens, Berechnung anhand des durchschnittlichen Bruttoentgelts), zumindest jedoch in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze. Bei Pflegeteilzeit aliquotiert sich der Betrag. Für unterhaltsberechtigte Kinder gebühren Kinderzuschläge.
Antragstellung
Erfolgt die Antragstellung innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz, so gebührt das Pflegekarenzgeld ab Beginn dieser Maßnahme. Wird der Antrag nach dieser Frist, jedoch vor dem Ende der Pflegekarenz, der Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz gestellt, gebührt das Pflegekarenzgeld ab dem Tag der Antragstellung. Anträge, die nach dem Ende der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz gestellt werden, werden als verspätet zurückgewiesen. Über die Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen.
www.sozialministeriumservice.at

Familienhospizkarenz-Zuschuss
www.bundeskanzleramt.gv.at
Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, können ergänzend zum Pflegekarenzgeld eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn zum Zwecke der Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder eine vollständige Arbeitsfreistellung mit arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung (Familienhospizkarenz) in Anspruch genommen wird.
Höhe des Zuschusses: Das gewichtete Monatseinkommen des Haushaltes (ausgenommen Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Pflegegeld und Kinderbetreuungsgeld) darf unter Berücksichtigung des gewährten Pflegekarenzgeldes den Betrag von € 850,- nicht überschreiten. Die monatliche Zuwendung ist mit der Höhe des aufgrund der Familienhospizkarenz weggefallenen Einkommens begrenzt. Weitere Informationen zum Familienhospizkarenz-Härteausgleich erhalten sie beim Familienservice unter der Telefonnummer 0800/240 262 (gebührenfrei), Mo bis Do 9-15 Uhr

KinderPalliativNetzwerk
Leitung Mag.a Ulrike Pribil
Tel. 0676 87762486
www.caritas-linz.at
Die Mobilen Hospiz- und Palliativteams setzen sich aus haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen zusammen. Sie bieten individuell abgestimmte Unterstützung für das gesamte Umfeld eines schwer kranken, unheilbar kranken oder schwer behinderten Kindes.
Sie begleiten und betreuen das erkrankte Kind, den erkrankten Jugendlichen und seine Familie entsprechend der individuellen Bedürfnisse während der gesamten Zeit der lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Erkrankung, beginnend mit der Diagnosestellung.