Sollen Covid-Infizierte Kindergartengruppen leiten?

Wien, 27.07.2022 - Die neue Verordnung zum Ende der Quarantänepflicht wirft in den Köpfen der Elementarpädagog*innen und Kindergartenassistent*innen viele Fragen auf. Laut Verordnung soll man auch arbeiten gehen, wenn man keine Symptome hat – natürlich mit Maske. „Wie soll das in Kinderbildungseinrichtungen möglich sein? Der enge Kontakt zu den Kindern in diesem Beruf – besonders in der Kleinkindbetreuung – ist nicht wegzudenken. Wie soll man mit Maske, bei der keinerlei Mimik zu erkennen ist, den Kindern empathisch gegenübertreten? Wie soll es möglich sein – vor allem bei Temperaturen bis zu 37° - den Tagesablauf im Kindergarten mit Maske zu bewältigen? Das Team im Kindergarten isst mit den Kindern und begleitet sie den ganzen Tag. Soll innerhalb von acht Stunden auf Trinken und Essen verzichtet werden? Wie soll man einem Kind Trost und Zuwendung schenken – mit mindestens einem Meter Abstand? Kinder sollen ihren Gefühlen freien Lauf lassen können, das bedeutet, auch einmal ohne Vorwarnung die Nähe der Bezugspersonen zu brauchen und zu suchen“, meint Alexandra Fischer M.A., Geschäftsführerin der Wiener Kinderfreunde.

Verschlechterung des bereits eklatanten Personalmangels
Für eine Vielzahl an Erkrankten ist eine Corona-Infektion alles andere als symptomlos. Meist halten die Symptome und Beschwerden viel länger an als das positive Testergebnis. Viele Mitarbeiter*innen kämpfen noch Wochen später mit Beeinträchtigungen im Alltag. „Mit dem Ende der Quarantänepflicht und den Konsequenzen die daraus folgen, etwa ein weiterer Anstieg der Infektionszahlen, steigt auch die Anzahl an erkrankten Mitarbeiter*innen. Dabei kann aktuell beobachtet werden, dass Kindergärten aufgrund von Personalmangel mittlerweile schon kurzfristig Betreuungszeiten einschränken müssen“, befürchtet Fischer.

 Was bedeutet das für die Erziehungsberechtigten? Für berufstätige Eltern steigt der Druck vom Arbeitgeber. „Durch den fehlenden Schutz vor Ausweitung der Corona Infektion, erwarten wir mehr Krankenstände beim Personal und das beim bestehenden Personalnotstand. Wie soll so ein angemessener Betreuungsschlüssel zustande kommen? Wie können Arbeitgeber*innen feststellen, dass ein*e Mitarbeiter*in Covid-positiv symptomatisch oder symptomlos ist. Arbeitgeber*innen haben eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter*innen - und zwar sowohl gegenüber den Gesunden als auch den Erkrankten. Wie soll man hier tun? Das Ende der Quarantänepflicht nimmt jeglichen Schutz der Ausweitung für alle Beteiligten weg“, erklärt Fischer. 

Und wieder wurde hier für einen Arbeits- und Lebensbereich entschieden und es ist ganz offensichtlich, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger*innen den Arbeitsalltag Kindergarten noch immer nicht erfasst haben.

 

Rückfragen zu diesem Text richten Sie bitte an: 
Michaela Müller-Wenzel, Mediensprecherin der Wiener Kinderfreunde, 
Tel. 01/40125-20060, Mail: michaela.mueller-wenzel@wien.kinderfreunde.at