Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK). 1992 wurde sie von Österreich ratifiziert. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte - auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Am 20. Jänner 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einen Teil der Kinderrechte in abgeschwächter Form in die Bundesverfassung aufzunehmen. In Artikel 1 des Österreichischen Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern steht u.a.: "Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein."
„Kinder haben das Recht auf Bildung und das Recht auf Gesundheit. In der momentanen Situation scheint für unsere Bundesregierung beides nicht kombinierbar“, erklärt Christian Oxonitsch, Landesvorsitzender der Wiener Kinderfreunde.
Oxonitsch: „Einerseits wissen wir, dass Distance-Learning und das Vermeiden des Kindergarten-Besuchs die Lernfortschritte vieler Kinder hemmt und sie psychisch belastet. Andererseits gab es in Österreich bisher keine flächendeckenden Anstrengungen, auch für Kleinkinder ergebnissichere niedrigschwellige Testangebote zur Verfügung zu stellen oder Alternativen zu Schulschließungen vorzubereiten.“
Bildungsbudget ist ein Tropfen auf dem heißen Stein
Das von Bildungsminister Faßmann vorgelegte Bildungsbudget ist ein Tropfen auf dem heißen Stein und weit unter den Budgets vergleichbarer OECD Staaten. Es ist laut Oxonitsch „absolut nicht dazu geeignet, unser Bildungssystem gerechter und den heutigen Anforderungen entsprechend zu gestalten. Geschweige denn, die massiven Nachwirkungen der bisherigen Schulschließungen auf unsere Kinder und Jugendlichen aufzuarbeiten.“
„Zum Tag der Kinderrechte am 20. November 2021 fordern die Wiener Kinderfreunde die Bundesregierung daher auf, endlich die Bedürfnisse und Rechte der Kinder über Wirtschaftsinteressen und parteipolitisches Hickhack zu stellen“, so Oxonitsch.