Preisliste Kinderbildungseinrichtungen Kinderfreunde Tirol

Die Besuchsbeiträge ab 01.01.2024 für unsere Kindergärten pro Monat:

Leopold Wilten, Villa Falkstraße, Tech Tirol

Öffnungszeiten

07:00 - 18:00 Uhr

 

Pauschaltarif

Basis für 2 bzw. 3-Tagestarife

Betreuungszeit

5-Tagestarif

*Tagestarif

Halbtag von 07:00 - 14:00 Uhr

€ 298

€ 63

Ganztag von 07:00 - 18:00 Uhr

€ 378

€ 80

**Einzelner Nachmittag ab 14:00 Uhr

 

€ 16

 

Die Besuchsbeiträge ab 01.01.2024  für die Kinderkrippe pro Monat:

Öffnungszeiten

07:00 - (15:00) 17:00 Uhr

 

Pauschaltarif

Basis für 2 bzw. 3-Tagestarife

Betreuungszeit

5-Tagestarif

*Tagestarif

Von 07:00 - 14:00 Uhr

alle Einrichtungen in Innsbruck

€ 313

€ 66

Von 07:00 - 15:00 Uhr

Die Igelen Igls und Krippe am Rennweg

€ 358

€ 77

Von 07:00 - 17:00 Uhr

Leopold Wilten, Villa Falkstraße, Tech-Tirol

€ 397

€ 84

**Einzelner Nachmittag ab 14:00 Uhr

Leopold Wilten, Villa Falkstraße, Tech-Tirol

 

€ 17

Sondertarif 07:00 - 12:30 Uhr

Nur verfügbar Leopold Wilten

€ 299

 

Der Essensbeitrag Kinderkrippe: 4,00 € pro Mittagessen (inkl. Jause) 

Der Essensbeitrag Kindergarten: 4,20 € pro Mittagessen (inkl. Jause) 

 

*  Als Basis für unsere 2- und 3-Tagesmodelle, nach Verfügbarkeit
** Einzelne Nachmittage (ab 14 Uhr) für den Bedarfsfall können gerne auch kurzfristig, jedoch nur bei Verfügbarkeit ergänzend gebucht werden. Bitte fragt nach Möglichkeit frühestmöglich bei eurer Einrichtung an.

 

Familienförderung des Landes Tirol (für Kindergärten):

Gefördert werden Entgelte für die Betreuung im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche (für 10 Monate) in pauschalierter Form wie folgt:

a. € 900,00 pro Kindergartenjahr (bzw. € 90,00 pro Monat) für Kinder, die am 31. August vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben

b. € 450,00 pro Kindergartenjahr (bzw. € 45,00 pro Monat) für Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres ihr viertes Lebensjahr vollendet haben

c. Für Kinder, die während des laufenden Kindergartenjahres in eine Kinderbetreuungseinrichtung aufgenommen werden oder aus einer Kinderbetreuungseinrichtung ausscheiden, erfolgt eine aliquote Berechnung auf Monatsbasis

Die Monate Juli und August werden von der Landesregierung nicht gefördert, daher muss der volle Beitrag verrechnet werden.