eingebracht vom Landesvorstand der Wiener Kinderfreunde
Antrag 3: Kontrolle wird besser
Einsetzung eines Kontrollbeirats
Seit der großen Statutenreform 2015 ist im Organisationsstatut der Österreichischen Kinderfreunde keine Landeskontrolle mehr vorgesehen. Trotzdem wurde sie bei den Wiener Kinderfreunden per Beschluss auf den letzten beiden Konferenz erneut gewählt und wieder eingesetzt. Bei den Terminen der Landeskontrolle mit den Bezirksorganisationen hat sich in den vergangenen Jahren bereits abgezeichnet, dass viele der Prüfungsaufgaben inzwischen vom Büro der Landesorganisation übernommen werden und die Prüfmöglichkeiten durch die ehrenamtlichen Mitglieder der Landeskontrolle grundsätzlich begrenzt sind. Die Landesorganisation und die verbundenen Zweckvereine werden ohnehin jährlich von einer Wirtschaftsprüfungskanzlei überprüft. Es ist daher insgesamt notwendig, das Kontrollorgan des Vereins Wiener Kinderfreunde auf neue Beine zu stellen und die Aufgaben rund um die Prüfung der Vereinstätigkeit der Landes- und Bezirksorganisationen gut zu definieren und aufzuteilen.
Die Landeskonferenz beschließt daher:
- Die Einsetzung eines Kontrollbeirats bestehend aus fünf Personen, deren Sprecher:in bereits bei dieser Konferenz zu wählen ist. Die weiteren Mitglieder werden vom Landesvorstand bestellt und können von diesem abberufen und bei Ausscheiden nachbesetzt werden.
- Die Verpflichtung aller Bezirksorganisationen zur Übermittlung eines jährlichen Sach- und Finanzberichts anhand eines von der Landesorganisation entwickelten Online-Formulars.
- Den Auftrag an die Landesorganisation zur Erstellung eines jährlichen Sammelberichts über die Entwicklung der Aktivitäten und Ressourcen in den Bezirksorganisationen zur Vorlage an den Kontrollbeirat.
- Regelmäßige Monitoring-Berichte von dem:der Sprecher:in des Kontrollbeirats in den Sitzungen des Landesvorstands.
- Die Aufgabenbeschreibung des Kontrollbeirats wie folgt in der Geschäftsordnung der Wiener Kinderfreunde festzuhalten: „Der Kontrollbeirat prüft den Monitoring-Bericht über die Tätigkeiten und Ressourcen der Bezirksorganisation, der vom Landesbüro erstellt wird und bringt etwaige Unregelmäßigkeiten dem Landesvorstand zur Kenntnis. Neben dem Monitoring der Bezirksberichte ist der Kontrollbeirat für die Abwicklung von statutarischen Streitfällen zuständig. Außerdem kann der Kontrollbeirat per Beschluss des Landesvorstands jederzeit mit einem außerordentlichen Prüfauftrag innerhalb des Wirkungsbereichs der Wiener Kinderfreunde betraut werden.“