Kinderfreunde-Arbeit in Zeiten von Covid-19

Veröffentlicht am: 18.04.2022

Neue Regelungen ab dem 16. April 2022

 Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ist mit 16. April in Kraft getreten und gilt vorerst bis zum 8. Juli.

FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:

  • Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
  • öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
  • Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
  • Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
  • Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten

Wir empfehlen jedoch jedenfalls auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis der Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen einzugehen und gegebenenfalls bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen sowie die freiwillige, datenschutzkonforme Erhebung von Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie Datum, Uhrzeit und Ort der Zusammenkunft (Aufbewahrungsfrist: 28 Tage nach Ende der Zusammenkunft) zu ermöglichen. 

Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Weitere Infos dazu könnt ihr im Leitfaden zur außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit nachlesen oder in der rechtlichen Begründung zur 2. COVID-Basismaßnahmenverordnung nachlesen.  

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Für Fragen könnt ihr uns jederzeit unter covid-info@kinderfreunde.at erreichen