Coronavirus: Infos mit Updates

Veröffentlicht am: 02.12.2020

Hier finden Sie aktuelle Infos rund um das Coronavirus

Mehrsprachige Infos zum Virus der Stadt Wien: https://bit.ly/32Fc15h

VHS Online-Gratis Lernhilfe: Die kostenlosen Lernhilfeangebote der Förderung 2.0 für Schüler*innen zwischen 10 und 14 Jahren stehen weiterhin online zur Verfügung. www.vhs.at/gratislernhilfe

Auf Basis der Weisungen der Bundesregierung und Erlasse der Stadt Wien, werden von den Kinderfreunden Wien vorsorglich weitere Maßnahmen getroffen:

 

UPDATE 16. November 2020:

Liebe Eltern,                                                                                                           

am Samstag wurde der zweite Lockdown durch die Regierung bekannt gegeben. Im Unterschied zum März können nun alle Kinder in den Kindergarten kommen, deren Eltern die Betreuung und Bildung im Kindergarten für ihre Kinder brauchen. Für uns bedeutet das nun, dass wir möglichst genaue Informationen von den Eltern benötigen, ob und in welchem Ausmaß diese ihr Kind während des Lockdowns in den Kindergarten/Hort bringen werden. Dies ist ein ungewohnter, aber sehr wichtiger Vorgang, um den Tagesablauf für Eltern und Kinder unter den derzeitigen Bedingungen und erhöhten Hygienestandards optimal organisieren zu können. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und  Kindergarten ist daher besonders wichtig – vielen Dank dafür. Alle weiteren Informationen zu den Maßnahmen über die Behörden, die den Kindergarten und Hort betreffen, werden den Eltern so schnell wie möglich von ihrem Kindergarten/Hort übermittelt.

Vielen Dank!

 

UPDATE 3. November 2020:

Ab sofort gilt für Schulen und Kindergärten die Ampelfarbe Orange. Mehr Informationen zur Ampelregelung: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/coronaampel.html

 

UPDATE 4. September 2020:

Ampelsystem
Auch für den Kindergarten gibt es ein Ampelsystem. Einzusehen unter:  https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/coronaampel.html

 

Ampelphasen:  

Die Ampelphasen stellen den Handlungsspielraum der Kindergärten dar. WICHTIG: Auch bei „Rot“ können die Kinder in den Kindergarten gebracht werden. Die Kindergärten schließen nicht. Eine Schließung erfolgt nur dann, wenn die Behörden diese aufgrund eines oder mehrerer Erkrankungsfälle veranlassen.

Bring- und Abholsituation
Bitte unterstützen Sie uns dabei, dass es zu keinen Ansammlungen von vielen Menschen in der Bring- und Abholsituation kommt. Eventuell kann es zu einer Vereinbarung von gestaffelten Zeiten in der Bring- und Abholsituation kommen. Bitte besprechen Sie die Möglichkeiten mit der Kindergartenleitung.

Was ist zu tun in einem Covid-19 Verdachtsfall oder einem bestätigten Fall:
Besonders wichtig ist, dass es eine umgehende, offene und transparente Information zwischen Ihnen als Eltern und dem Kindergarten geben muss. Eine Meldung im Verdachtsfall muss unbedingt an die Leitung des Kindergartens erfolgen. Dies gilt sowohl für MitarbeiterInnen, als auch für alle Eltern und deren Kinder.

  • Ist eine MitarbeiterIn erkrankt oder besteht der Verdacht einer Erkrankung und war diese vor Ausbruch der Erkrankung im Kindergarten, werden Sie als Eltern sofort informiert und über den weiteren Verlauf, sowie eventuelle Quarantänemaßnahmen informiert.
  • Ist ein Elternteil eines Kindes oder ein Kind erkrankt oder besteht der Verdacht einer Erkrankung, so werden alle Eltern, deren Kinder mit dem betroffenen Kind bzw. mit dem Kind des betroffenen Elternteils Kontakt hatten, informiert und über weitere notwendige Schritte in Kenntnis gesetzt.

Alle KollegInnen werden die Kinder dabei unterstützen, wieder gut in den Kindergartenalltag zurückkehren zu können.

Wir wünschen allen Kindern und ihren Familien einen schönen Start in das neue Kindergarenjahr. 

 

UPDATE 20. Juli 2020:

Verordnung vom 17. Juli 2020 zum Umgang mit Covid-19-Infektionen und Verdachtsfällen an Kindergärten

Die COVID-19-Situation in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen wurde vom Gesundheitsdienst über die letzten Wochen genau beobachtet. Dabei konnte festgestellt werden, dass nur sehr wenige Fälle aufgetreten sind, die positiv auf das Virus getestet wurden. Auch in Studien wurde bestätigt, dass es in Bildungseinrichtungen nur zu ganz wenigen Infektionsketten kommt. Damit eine weitestgehend kontinuierliche Betreuung der Kinder ermöglicht werden kann, wird unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen nachfolgende neue Vorgehensweise in Bildungseinrichtungen festgelegt:

Zum Erkennen von Verdachtsfällen:

Ein mehrmaliges Niesen, eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome oder ein einmaliges Husten allein ist noch kein Anlass für eine Abklärung. Starke Beschwerden, die dazu führen, dass das Kind dem Bildungsangebot nicht mehr folgen kann, sollen aber jedenfalls zu einer Abklärung führen.

Ablauf bei Verdacht – Testung:

  1. Verdachtsfälle, also Menschen mit Symptomen, müssen zuhause bleiben und getestet werden. Die Eltern müssen den Kindergarten/Hort darüber informieren.
  2. Die K1-Kontaktpersonen der Verdachtspersonen können, wenn sie selbst keine Symptome haben, vorerst weiter die Bildungseinrichtungen besuchen.
  3. Die Obsorgeberechtigten aller Kontaktpersonen müssen jedoch unverzüglich über den vorliegenden Verdacht informiert werden.
  4. Testergebnis positiv: alle K 1-Personen werden in Folge unter die behördlich verordnete Heimquarantäne gestellt. Die Möglichkeit eines Nasen-Rachen-Abstrichs wird angeboten (MA 15).

Für die Abklärung aller fallbezogenen Details steht der jeweilige Kindergarten oder Hort zur Verfügung. 

 

UPDATE 1. Juli 2020: 

Information aufgrund der Corona-Verordnungen zu Aufenthalten in Urlaubsländern, für die bei der Rückkunft nach Österreich eine behördlich verordnete Quarantäne vorgeschrieben ist:

Sehr geehrte Eltern, liebe Erziehungsberechtigte! Auf Grund der aktuellen Corona-Lage ist es notwendig, Sie zu informieren, dass wir als Kindergarten- und Hortbetreiber verpflichtet sind, die Gesundheit aller unserer zu betreuenden Kindern sowie unserer MitarbeiterInnen zu schützen. 

Falls Sie mit Ihrem Kind/Ihren Kindern den Urlaub im Ausland verbracht haben, liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie alle aktuell geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen einhalten. Sollte eine Quarantäne notwendig sein, kann/können das Kind/die Kinder erst danach wieder in den Kindergarten/Hort kommen. Können Sie ein in Österreich gültiges, maximal 4 Tage altes, negatives CoronaAttest vorlegen, kann/können Ihr Kind/Ihre Kinder zu diesem Zeitpunkt den Kindergarten/Hort wieder besuchen. (Die Kosten für die Testung sind von Ihnen zu übernehmen.)

Diese Regelung ist, entsprechend der zum Zeitpunkt der Rückkehr gültigen Bestimmungen laut Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, einzuhalten. Die Informationen dazu können unter www.bmeia.gv.at eingesehen werden.

 

UPDATE 20. März 2020: 

Unsere Kindergärten und Horte sind ab Betreuungsbedarf für ein Kind geöffnet.
Wenn kein Betreuungsbedarf für einen Tag angemeldet ist, sperrt ein/e MitarbeiterIn zur üblichen Öffnungszeit für 3 Stunden auf (Journaldienst, in Horten ab 11 Uhr bis 14 h) und checkt die Mails und Anrufe auf kurzfristig angemeldeten Bedarf von Eltern aus systemerhaltenden Berufen. Wenn dieser Bedarf noch am selben Tag gegeben ist (Straßenbahnfahrerin oder Krankenpfleger muss für eine/n KollegIn einspringen), wird unter den KollegInnen in Rufbereitschaft die entsprechende Betreuung organisiert.
Wenn dies nicht der Fall ist, ist aus einem Aushang an der Kindergarten-Türe eine Telefonnummer ersichtlich, bei der kurzfristiger Bedarf von Eltern in systemerhaltenden Berufen für den nächsten Tag angemeldet werden kann. Bei Betreuungsbedarf ab dem übernächsten Tag, bitten wir Eltern, diesen per Mail an die Kindergartenadresse zu schicken.

Dies entspricht den Richtlinien, die vom Fördergeber, Stadt Wien am Mittwoch, 17.3.2020 mit den Kindergartenträgern vereinbart wurden. Von allen Trägern wurden diese ab Donnerstag 19.3.2020 umgesetzt.

 

UPDATE 17. März 2020: 

  • Da die Spielplätze geschlossen sind, sorgen wir in den Kindergärten so gut wie möglich für viele Bewegungsmöglichkeiten.
  • Kindergartenfremde Personen dürfen nicht in den Kindergarten/Hort, außer für dringend notwendige Behebung von Gebrechen.
  • Elternabende, Elternbildungsveranstaltungen und Schnuppertage von neuen Kindern sind bis auf Weiteres ausgesetzt.

 

Link: Elternberatung

Ab sofort ist unter Einhaltung der Präventionsmaßnahmen (Maske, Hygiene, Abstand halten) persönliche Beratung wieder möglich.  

 

Link: Wie erkläre ich meinen Kind was passiert

Erklärungen und Informationen der Familienberatungsstelle in kindgerechter Sprache für die aktuellen Gegebenheiten 

  

Eltern-Kind-Cafés

Derzeit sind alle unsere Eltern-Kind-Cafes und Elerncafes wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Elternseminare in unseren Kindergärten finden derzeit digital statt.

  

Link: Online-Elternseminare

Die Österreichischen Kinderfreunde bieten jeden Mittwoch (20.00-21.00 Uhr) Online-Elternseminare an. 

  
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute und kommen Sie gut durch diese schwierige Zeit!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!